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AGB

I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehung zwischen Inshorefilms GbR und unseren auftraggebenden Personen oder Unternhemen ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Angebote von Inshorefilms GbR sind freibleibend und nicht verbindlich, insofern keine definierte Bindungsdauer zugesichert wird. Mit der Bestellung gibt die auftraggebende Person gegenüber Inshorefilms GbR ein verbindliches Angebot ab, den Vertrag mit ihr zu schließen.

Der Auftrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung bzw. Unterschrift auf dem Auftrag durch Inshorefilms GbR zustande.

Alle Leistungen der Inshorefilms GbR erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung.

Die auftraggebende Person hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, insofern noch keine Leistungen durch Inshorefilms GbR erbracht wurden.

Inshorefilms GbR behält sich vor und ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmen oder sonstige fachkundige Dritte zu erbringen. Inshorefilms GbR hat die Berechtigung, diesen Mitarbeitenden, Subunternehmen oder Dritten die Materialien und notwendigen Informationen zur Erfüllung des Auftrages weiterzuleiten.

„Bilder“ und „Videos“ im Sinne dieser AGB sind insbesondere alle von Inshorefilms GbR hergestellte Produkte und Bewegtbilder. Die technische Form oder das verwendete Medium ist hierbei irrelevant. (Beispiele: digitale Bilder/Standbilder, Drucke, Leinwand, Poster, Videos, Still-Videos, Animationen usw.).

II. Kosten und Zahlungsbedingungen

Für die Produktion der Bilder und Videos oder die Erbringung weiterer Leistungen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Die Abrechnung auf Stundensatzbasis erfolgt in der Regel im Stundentakt; d.h. jede angebrochene Stunde kann in Rechnung gestellt werden.

Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Vervielfältigungskosten, Versand, Versicherung, Verpackung), abgestimmte Reisekosten und Spesen, Materialkosten und Kosten, die im Zusammenhang mit Konzeptions- und Vorbereitungsarbeiten entstehen (z.B. für Storyboards, Rohfassungen, Entwurfs-Animationen), sowie Künstlersozialabgaben, Zölle, GEMA-Gebühren, GVL-Kosten oder sonstige, auch nachträglich entstehende Kosten und Abgaben, sind von der auftraggebenden Person zu tragen.

Sollte der Auftrag innerhalb des vereinbarten Zeitraums aus Gründen, die nicht bei der Inshorefilms GbR liegen, nicht abgeschlossen sein, so behält sich Inshorefilms GbR vor, zwischenzeitliche Kostensteigerungen einschließlich jedweder Steuererhöhungen in entsprechendem Umfang an die auftraggebende Person weiterzugeben.

Preisverschiebungen innerhalb der einzelnen Leistungen sind zulässig. Mehrkosten oder -aufwand durch Änderungen des Auftrages durch die auftraggebende Person erhöhen das vereinbarte Honorar entsprechend der Mehrkosten bzw. des -aufwandes.

Sollte der Auftrag durch die auftraggebende Person storniert werden, ist ein Ausfallhonorar fällig, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf. Die Höhe dieses Ausfallhonorars ist wie folgt gestaffelt:

– 25% der im Angebot aufgeführten Leistungen, sollte die Produktion nach Auftragsbestätigung aber länger als 5 (fünf) Tage vor Produktionsbeginn abgesagt werden

– 65% bei Absage zwischen 24h und 48h vor Produktionsbeginn

– 100% bei Absage weniger als 24h vor Produktionsbeginn

Wird bei einem vereinbarten Pauschalhonorar die vereinbarte Zeit der Aufnahmearbeiten wesentlich (mehr als 15%) überschritten, so ist auf der Grundlage des vereinbarten Pauschalhonorars der Mehraufwand entsprechend zu vergüten.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält die Inshorefilms GbR auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit der auftraggebenden Person kann die Inshorefilms GbR auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Die Rechnungsbeträge sind spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Rechnungserhalt fällig.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung durch folgende Teilzahlungen: 1/2 bei Auftragserteilung, 1/2 bei Abnahme.

III. Urheberrecht

Das Urheberrecht an dem Rohmaterial sowie den Rohdaten liegt uneingeschränkt bei Inshorefilms GbR.

Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der abgenommen Version an die auftraggebende Person und Bezahlung der Herstellungskosten. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der auftraggebenden Person der Einsatz der von Inshorefilms GbR erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet.

Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und fremdsprachigen Synchronisation, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

Die bei Vervielfältigung anfallenden GEMA-Gebühren trägt die auftraggebende Person in voller Höhe selbstständig. Der auftraggebenden Person ist bekannt, dass die Inshorefilms GbR zur GEMA-Meldung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nachkommt.

Eine Weitergabe von Nutzungsrechten, insbesondere an Dritte, bedarf der besonderen Vereinbarung. Davon umfasst sind insbesondere auch andere Konzern- oder Tochterunternehmen.

Das Eigentum an allen für die Herstellung des Films von Inshorefilms GbR selbst erstellten Materialien z.B. Konzepte, Drehbücher, Unterlagen verbleibt bei Inshorefilms GbR. Die Inshorefilms GbR überträgt der auftraggebenden Person keine Rechte hinsichtlich der während der Herstellung des Films entstandenen Materialien und Unterlagen.

Sofern möglich ist die Namensnennung: „Produktion: Inshorefilms GbR“ bei jeder Veröffentlichung entweder direkt unter dem Bild/Video, in der Videobeschreibung oder im Impressum anzugeben.

Jede darüber hinausgehende Nutzung und Verwertung ist honorarpflichtig. Hierüber muss mit der Inshorefilms GbR eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Zweitverwertungen oder Zweitveröffentlichungen, insbesondere in produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken sind davon ebenso betroffen.

IV. Salvatorische Klausel und Gerichtsstand

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahekommt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Inshorefilms GbR. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.